(20. 02. 2012; 18:00) Die virtuelle Pinnwand wird in den letzten Monaten vermehrt in Deutschland und Österreich wahrgenommen. Die Nutzer, überwiegend Frauen, können auf der Seite beliebige Fotos und Videos aus dem Netz auf die Seite pinnen.
Seit Aufkommen der Seite werden auch vermehrt die Gefahren der Urheberrechtsverletzung diskutiert. Aufgrund der Tatsache, dass bei Pinterest die gepinnten Bilder auf den Servern gespeichert werden, handelt es sich dem Gesetz zufolge tatsächlich um eine Verletzung des Urheberrechts. Um sich aus der Schusslinie zu bringen bietet das Start-Up einen Code für Webseiten an, der verhindert, dass geschützte Bilder auf der Pinnwand gepostet werden können.
Das erst kürzlich gegründete Unternehmen ist durch den steigenden Druck von Rechteinhabern unter Zugzwang gestanden. Man konnte auf keinen Fall riskieren, mit Abmahnungen und Anfragen über Nutzer und deren IP-Adressen überschüttet zu werden. Daher bietet man nun Webseiten, die derlei Zugriffe auf geschützte Bilder unterbinden möchte, an, zu ihrem Quellcode <meta name="pinterest" content="nopin" /> hinzuzufügen. Nutzer von Pinterest erhalten bei dem Versuch ein Bild zu übernehmen, die Mitteilung, dass dies durch den Seitenbetreiber verhindert wird.
Sollte ein vom Seitenbetreiber gesperrtes Bild auf einer anderen Seite verfügbar sein, kann es von dort aus, auf die Pinnwand Pinterest gepinnt werden, da der Code sich nur auf die Seite bezieht, in der die Bilder eingebettet sind.
Rechteinhaber sollten sich aber genau überlegen, ob sie lieber ihre Inhalte geschützt wissen wollen, oder Pinterest weiterhin als durchaus zuverlässigen Trafficlieferanten nutzen möchten. Ein Plus der Besucher auf den Webseiten bedeutet auch mit Sicherheit mehr Umsatz, daher ist die Frage, ob das längst veraltete Urheberrecht wichtiger ist, oder nicht.
Zudem beweist das Aufkommen von Pinterest, dass das noch bestehende Gesetz über das Urheberrecht in der heutigen Zeit nicht mehr anwendbar ist und dringendst einer Überholung und Aufarbeitung benötigt.