Warnhinweise kommen im Windschatten von ACTA

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Warnhinweise kommen im Windschatten von ACTA

 

Während sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf ACTA richtet ist das deutsche Bundeswirtschaftsministerium daran die Zensur ins Internet über die Hintertür der Warnhinweise einzuführen. Der Verdacht liegt nahe, dass das ein Teil der umfassenden Anti-Internet-Strategie der Content Lobby ist.

 

(10.02.2012, 21:00) In der EU Kommission sind die Drahtzieher für ACTA leicht auszumachen mit Handelskommissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt). Unterstützt werden sie durch die für 'geistiges Eigentum' zuständige Juristin der Kommission Maria Martin-Prat, die mehrere Jahre parallel als Chef-Lobbyisten der Musikindustrie gewerkt hat.

Aber ACTA kommt nicht allein daher, sondern wird von zwei weiteren Richtlinien begleitet, nämlich IPRED und der Kriminalisierungsrichtlinie IPRED2. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine ‚Roadmap‘ zur Novellierung der Richtlinie zur ‚Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte‘ (IPRED - Intellectual Property Rights Enforcement Directive) veröffentlicht. In diesem Fahrplan ist exakt jenes Kapitel enthalten, das bereits vor Längerem aus ACTA gestrichen werden musste, weil es dafür offenbar keinen Konsens gab: Das Kapitel zum Internet. IPRED2 ist der Strafrechts Zwilling dazu.

Auf der Ebene der Nationalstaaten laufen begleitend die Umsetzungsarbeiten zu ACTA und IPRED. Die Musikindustrie muss enorm viel Geld für Lobbying und verwandte Tätigkeiten in die Hand genommen haben, denn es handelt sich ganz klar um eine weltweit bis ins kleinste Detail akkordierte Großoffensive, die darauf baut, dass an den politischen Schaltstellen die richtigen Leute sitzen, die auch wissen, wie man eine so komplexe, so viele Jurisdiktionen übergreifende Kampagne fährt.

Ein Teil dieser Großoffensive rollt auch gerade in Deutschland mit der Warnhinweisstudie. Während etwa Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem YouTube Video versichert (siehe unten), Internet Provider könnten keine Hilfssheriffs sein und der neue Rapporteuer des EU-Parlaments David Martin behauptet, das Abkommen werde bestehendes Recht nicht verändern, ist die Beamtenschaft im deutschen Bundeswirtschaftsministerium eben dabei, genau diese Veränderungen zu betreiben.

Teil der akkordierten Großoffensive ist offensichtlich auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ (zum Download). Die Studie hält im Ergebnis das „Modell der vorgerichtlichen Mitwirkung der Zugangsanbieter […] vor dem Hintergrund des internationalen und europäischen Rechtsrahmens [für] zulässig“.

Und damit haben wird genau das, was ACTA intendiert. Die Verfechter von Warnmodellen bzw. des Three-Strikes Ansatzes im Urheberrecht möchten Internet-Service-Provider dazu zu verpflichten, gewissermaßen auf „Zuruf“ von Rechteverwertern ihren Kunden Warnhinweise wegen vemeintlicher Urheberrechtsverletzungen zu senden. Dies wäre die erste Stufe eines jeden solchen Modells.

Je nach genauer Ausgestaltung sollen darauf aufbauend weitere Sanktionen bis hin zu einer Drosselung oder Sperrung des Internetanschlusses folgen. Das von der jüngsten Studie jetzt im Ergebnis präferierte Modell sieht zumindest solche Warnhinweise der ISP vor und will diese auch verpflichten, Listen zu führen, um „Wiederholungstäter“ zu identifizieren und deren Namen an die Rechteverwerter zu übermitteln.

Nun muss man sich klarmachen, was das bedeutet:

  1. führen die Modelle zur Privatisierung der Rechtsverfolgung. Internetserviceprovider müssten ohne eigene Prüfmöglichkeit, ob der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung berechtigt ist und vor allem ohne formalisiertes rechtliches Verfahren, also auch ohne Rechtsbehelfe für die Nutzer ihren eigenen Kunden gegenüber Warnungen aussprechen oder gar weitergehende Maßnahmen ergreifen.
  2. stellen diese Modelle generell die ausgeglichenen Regeln zur Verantwortlichkeit technischer Internetdienstleister in Frage, wie sie durch die europäische E-Commerce-Richtlinie und das deutsche Telemediengesetz definiert sind. Provider sollen so gewissermaßen zu privaten Hilfssheriffs des Rechts umfunktioniert werden. Die bislang rechtlich abgesicherte und für das freie Netz so wichtige neutrale Rolle der Access-Provider wäre vorbei.
  3. würde ein solches Modell mit seinen neuen Speicher- und Meldepflichten für ISPs grundlegende Prinzipien des Datenschutzes in Frage stellen. Den Provider darf es nicht interessieren, zu welchen Zwecken und für welche Inhalte seine Dienste genutzt werden, und eine Speicherung von Nutzungsverhalten auf einfachen Zuruf privater Dritter steht den fundamentalen Prinzipien dess Rechtsstaates gegenüber.

Warnhinweise, Three Strikes und ähnliches können die Provider aber nur dann einführen, wenn die detaillierte Verbindungsdaten ihrer Nutzer speichern und permanent deren Kommunikation überwachen. Das geht grundsätzlich auf technischer Ebene nur durch die so genante „deep packet inspection“, also das Mitlesen von Kommunikation samt Reaktion auf bestimmte Schlüsselbegriffe oder Datenmuster.

Damit wäre aber unser gesamtes bisheriges Medien- und Internetrecht auf den Kopf gestellt. Das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation wäre damit aufgehoben. Und das ist einfach nicht akzeptabel.

Das Ganze passiert sicher zum Teil auch an den politischen Entscheidungsträgern vorbei. Die Content Lobby hat sich in jahrelanger Arbeit der Mitarbeit von Beamten in Schlüsselstellungen versichert, die nun auf einer vermeintlichen „Sach“ebene, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen durch Studien vorbereiten oder gar schon die Gesetzesänderungen schreiben.

Hier das Video von , in dem  Leutheusser-Schnarrenberger sagt: „Die Bundesrepublik Deutschland hat keinerlei Gesetzgebungsbedarf.“ Nicht durch ACTA, denn die Gesetze werden als Teil der Offensive der Lobbyisten scheinbar unabhängig davon gemacht.

 

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