Verhandlung für Apple vs Samsung am 25. August

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Verhandlung für Apple vs Samsung am 25. August

 

Über das eben verhängte Importverbot will das Landgericht Düsseldorf nun offenbar doch auch die andere Seite hören und hat für den 25. August nun einen Verhandlungstermin angesetzt.

 

(12.8.2011, 11:30) Offenbar hat Samsung Druck gemacht, oder das deutsche Gericht hat sich an dem holländischen Verfahren orientiert. Jedenfalls hat das Landgericht Düsseldorf heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die 14c. Zivilkammer einen Termin für 25. August um 11 Uhr anberaumt hat.

Dabei soll über den Widerspruch verhandelt werden, den Samsung gegen die einstweilige Verfügung vom 9.8. eingelegt hat. Das Landgericht hatte gestützt auf einige Skizzen, die vom europäischen Patentamt OHIM als Geschmacksmuster registriert worden waren, ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 erlassen. Apple hatte diesen Antrag am 4.8.2011 eingebracht.

Eigenartig ist, dass über diesen Antrag binnen 5 Tagen entschieden wurde. Über einen ähnlichen Antrag Apples gegen Motorola vom 27.5.2011 wurde aber noch nicht entschieden, wie Motorola mitteilte.

Interessant ist auch, dass das Gericht nun bekannt gibt, dass der Kammer eine Schutzschrift Samsungs vom 29.07.2011 vorlag, in der diese im Wesentlichen vorgetragen hat, dem Antrag der Firma Apple fehle es an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit. Zudem sei hinsichtlich des zu Gunsten der Firma Apple eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bereits ein Nichtigkeitsantrag in Vorbereitung.

Samsung wird wahrscheinlich ähnliche Argumente wie gegenüber dem holländischen Gericht vorbringen. Dort wurden gestern unter anderem mehr als 20 frühere Designs von Tablets vorgelegt, die die Ähnlichkeit des iPad belegt haben sollen. Damit würde die geforderte Neuigkeit des iPad Designs nicht gegeben sein. Auch für die von Apple ins Treffen geführten Icons wurden frühere Beispiele vorgelegt, wie etwa das LG Prada aus dem Jahr 2006. In Holland führte die Verhandlung zu keiner einstweiligen Verfügung, der Richter will sein Urteil erst am 15. September verlautbaren. 

Es wäre durchaus denkbar, dass Samsung da auch weitere eigene Geräte vorlegen wird, die Apple Klageerzählung ziemlich genau entsprechen:

Wie man sieht entspricht das Teil ziemlich genau Apples Beschreibung:

    (i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken

    (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt

    (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche

    (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist

    (v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und

    (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.

Den digitalen Fotorahmen von Samsung gibt es allerdings bereits seit 2006. Das Geschmacksmuster von Apple (Community Design 000181607-0001) wurde am dagegen erst am 12.2.2010 registriert. Hier nochmal die Skizzen wie von Apple abgegeben und vom OHIM anerkannt:

Eventuell wird Samsung auch das Promo Video von Knight-Ridder zeigen, das aus dem Jahr 1994 stammt:

Und schon im Jahr 1992 stellte IBM das ThinkPad vor:

 

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