The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien

Was lief beim Börsengang von Facebook verkehrt?   Samsung Galaxy Note 10.1 kommt mit Quadcore Exynos Prozessor und S Pen Stecker   Galaxy S2 bereits zum Schnäppchenpreis erhältlich   Facebook testet neues Design der Timeline   Galaxy Note 10.1: Veränderungen bringen Quad-Core Exynos und Platz für den S Pen

The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien

 
 

Dem Filehoster The Pirate Bay droht in Großbritannien eine Sperre durch die Internet-Provider. Den entsprechenden Anstoß gab eine Gerichtsentscheidung, nach der die Betreiber aber auch die Nutzer des Portals Urheberrechtsverletzungen begehen.

 

(22.02.2012, 10:15) Das oberste Zivilgericht in Großbritannien hat entschieden, dass mit dem Portal The Pirate Bay Urheberrechte verletzt werden und kommt zum Schluss, dass sich auch Nutzer der Website strafbar machen. Damit wird der Weg für eine generelle Sperre der Torrent-Plattform in Großbritannien durch Internet-Provider wesentlich geebnet. Europaweit wird immer strenger gegen Filehoster vorgegangen, wobei auch die Nutzer solcher Portale nicht geschont werden.

 

The Pirate Bay ist die wohl der bekannteste Filehoster, der sowohl legale als auch illegale Dateien zur Verfügung stellt, welche man mit dem Zusatz "Torrent" auffinden kann. Um die vier Millionen Musik-und Filmdateien sollen hier zum Download bereitstehen, wobei etwa 30 Millionen Nutzer an der Verbreitung der Inhalte jährlich teilnehmen.

 

Richter Richard David Arnold kam am Montag zum Schluss, dass die Betreiber der Filesharing-Plattform die Nutzer geradezu dazu ermuntern, gegen Copyrights zu verstoßen und dass die Macher des Portals, trotz mehrmals ergangener Urteile gegen sie, keinerlei Maßnahmen getroffen haben, um Verletzungen gegen Urheberrechte zu verhindern. Daher sieht er in dem Betreiben des Portals eine strafbare Handlung und leitet somit eine mögliche Sperre des Filehosters in England ein. 

 

Mehrere britische Plattenfirmen wie EMI, Sony Music, Warner Music und Polydor haben gegen die Internetanbieter British Sky Broadcasting (BSkyB), BT, Everything Everywhere, TalkTalk, Telefónica und Virgin Media geklagt und ihnen vorgeworfen, dem Filehoster The Pirate Baydie die Möglichkeit zu geben, die Urheberrechtsverletzungen vorzunehmen. Gefordert wurde eine Sperrung des Portals, worüber im Juni in einer Zweitverhandlung entschieden wird.

 

Es sieht für den Filesharing-Dienst also alles andere als gut aus . Die Sperrung des Portals wird auch durch eine früher getroffene Gerichtsentscheidung gestützt, durch die der Provider British Telecom dazu gezwungen wurde, zur Bekämpfung von Kinderpornografie, den Zugang zum Usenet-Portal Newzbin 2 zu erschweren beziehungsweise zu sperren. Die Rechtssprechung geht also in eine einheitliche Richtung. Waren es zuvor noch Gründe wie die Bekämpfung von Kinderpornografie oder die Vermeidung rechtsradikaler Inhalte, wird nun auch immer stärker die Verletzung des Urheberrechts als hinreichende Ursache für eine Sperrung bestimmter Websites angesehen.

 

Bislang kam es international auch zu juristischen Auseinandersetzungen, ob bei derartigen Suchmaschinen Nutzer direkt wegen Urheberrechtsverstößen verantwortlich gemacht werden können. Diesbezüglich etabliert sich ebenfalls im verstärkten Maße die Ansicht, dass Nutzer durchaus Urheberrechte verletzten und sich selbst beim Streamen illegaler Inhalte, wegen dem Zwischenspeichern des Contents, strafbar machen.

 

Der Fall gibt sehr wahrscheinlich einen Vorgeschmack auf ähnliche Vorgehensweisen, die sich mit dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA international noch verstärken könnten. Dies würde zu noch strengeren Konsequenzen sowohl für Betreiber als auch für Nutzer führen und auch zu vereinfachten Möglichkeiten für die Justizbehörden, unpassende Inhalte aus dem Internet zu verbannen. Reflektiert wird dies auch in der aktuellen Verhandlungspraxis vor dem britischen Gericht: Das Urteil ist in Abwesenheit sämtlicher Beklagter ergangen, da die Provider nicht vor Gericht erschienen sind. ACTA erlaubt aber Gerichten bei Verfahren wegen Rechtsverletzungen "ohne Anhörung der anderen Seite", auf Antrag hin rasch eine einstweilige Verfügungen auszusprechen und so, ohne detaillierte Rechtsprüfung, rasch und effizient Internetsperren herbeizuführen.

( )

Verwandte Themen

Reaktionen auf diesen Artikel

Es wurden noch keine Reaktionen in diesem Forum eingegeben.
Samsung Galaxy S3 in Dubai bereits im Verkauf   Apple-Chef Tim Cook konnte 2011 am meisten verdienen   Testbericht Huawei Ascend G300 – Gutes Preis-Leistungsverhältnis   China: Die boomenden  Verkäufe von Windows Phone könnten nur kurzlebig sein   Taxi.eu: Die Nummer eins der Taxi-Apps in Deutschland und Europa
Samsung Galaxy S3 in Dubai bereits im Verkauf   Bestätigt: Samsung Galaxy S3 ist nicht aus Plastik   Das iPhone 3GS feiert sein Revival   David Beckham ist neuer Werbeträger das Samsung Galaxy Note [Video]   Testbericht zum Huawei Honor: Mittelklassetechnik zum kleinen Preis

Suchbegriffe: The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien


 
The Pirate Bay droht Sperre in GroßbritannienThe Pirate Bay droht Sperre in GroßbritannienThe Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien Telekom-Presseon
Meinung  •  Personalia  •  Jobbörse  •  Termine  •  Anzeigen  •   Newsletter-Admin  •  Impressum
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
News
Dossier
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
Partner
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
The Pirate Bay droht Sperre in Großbritannien
Rating
Google Suche
Weitere Artikel