Studie: Kein Zusammenhang zwischen Aufklärungsquote und Vorratsdatenspeicherung

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Studie: Kein Zusammenhang zwischen Aufklärungsquote und Vorratsdatenspeicherung

 

Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Untersuchung brachte keine Beweise für die Annahme, dass verdachtsunabhängige Protokollierung von Verkehrsdaten und Nutzerinformationen, in Kohärenz zur Aufklärungsquote stehen.

 

(27. 01. 2012; 15:00) Die seit längerem von der CDU und CSU geforderte Vorratsdatenspeicherung unter dem Deckmantel der essentiellen Bedeutung für Strafverfolgung, wurde nun von der vom Max-Planck-Institut für Strafrecht durchgeführten Untersuchung ad absurdum geführt.

Für die Analyse zog man Unterlagen zur Erhebung von Verkehrsdaten im Zeitraum zwischen 2008 und 2009 heran, sowie Angaben der Bundesregierung und der Polizei. Außerdem wurden die Aufklärungsquoten zwischen 1987 und 2012 herangezogen. Man kam zum Schluss, dass es keinen Zusammenhang zwischen einer besseren Aufklärungsquote und der Aufhebung zur Bestimmung der Vorratsdatenspeicherung im März 2012 ziehen kann. Diese Ergebnisse sind deckungsgleich mit den Ergebnissen des Bundestages vom vergangenen Frühjahr.

Eine Studie des Max-Planck-Instituts aus dem Jahr 2008 besagt, dass mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung im untersuchten Zeitraum von 2003 und 2004 lediglich eine 0,002 Prozent bessere Quote bei der Aufklärung zustande hätte kommen können.

Auch ein punktueller Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz hätten gemäß der Studie keinen Aufschluss darüber gegeben, ob ein Sammeln zu besseren Ergebnissen bei der Aufklärung von Strafvergehen geführt hätte.

Jedoch wurde von den Verfassern festgehalten, dass Provider kaum noch Verbindungsinformationen von Telefonaten gespeichert werden. Dadurch erschwert sich die Suche für Ermittler nach einer ihnen bekannten Nummer. Besonders bei Internet Recherchen zeigt sich die Schwierigkeit, dass Anbieter sich weigerten Nutzerinformationen preis zu geben. Besonders im Bereich Kinderpornographie erschweren sich dadurch die Fahndungen.

Für die EU-Kommission erschwert sich durch fehlende Daten über mögliche Schutzlücken, die Ausarbeitung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung. Generell ist festzuhalten, die von der CDU und CSU geforderte Vorratsdatenspeicherung, sowie das Quick-Freeze-Verfahren von der FDP verlangte, beide nicht die gewünschten Ergebnisse bei der Aufklärung von Strafdaten bringen.

 

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