(20.02.2012, 13:45) Wegen dem Zugriff auf ein Facebook-Konto eines Mitarbeiters des sozialen Netzwerks und dem vermuteten Versuch, Facebook damit zu anzugreifen, wurde der britische Informatikstudent Glenn Mangham in London nun zu acht Monaten Haft verurteilt. Mit dem Hack des Mitarbeiter-Kontos erlangte der 26-Jährige sensible Daten, mit denen ein Angriff auf das soziale Netzwerk möglich gewesen wäre. Bei der Verhandlung sprach man von "unbezahlbarem" geistigen Eigentum.
Facebook schaltete bei Bekanntwerden des Zugriffes unmittelbar das FBI ein, welches eine Hausdurchsuchung vornahm und den Studenten verhaftete. Der mutmaßliche Täter zeigte sich vor dem Gericht in Southwark geständig, argumentierte aber damit, lediglich aus der Motivation heraus gehandelt zu haben, auf Sicherheitslücken des sozialen Netzwerks aufmerksam machen zu wollen. Ein finanzielles Interesse verfolgte der junge Hacker nicht. "Ich wollte die Schwächen im System identifizieren. Ich hätte einen Bericht erstellt und ihn anschließend Facebook übergeben, um aufzuzeigen, was in ihrem System nicht in Ordnung ist", so der Brite.
Richter Alistair McCreath war aber von den potenziell "sehr ernsten Konsequenzen" des Angriffs überzeugt und verurteilte den Studenten aus York zu acht Monaten Haft. Der Diebstahl von sensiblen Daten geht, so die Anklage, nicht mehr als "ethisches Hacking" durch. Da die Tat mit Entschlossenheit durchgeführt wurde und durchdacht und berechnend war, sahen der Ankläger und der Richter keinen Grund für eine mildere Strafe. Es handelte sich nicht bloß um ein "harmloses Experiment", waren sich beide einig. Der Richter war davon überzeugt, dass die Daten an Unbefugte weitergegeben worden wären und dass der Täter durchaus einen finanziellen Gewinn daraus gezogen hätte, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte.
"Sie haben sich Zugang zum System eines internationalen Konzerns massiven Ausmaßes verschafft. Das war keine Spielerei mit den Geschäftsdaten eines kleinen Unternehmens ohne größere Bedeutung", hieß es bei der Urteilsverkündung.
