(17.02. 2012, 14:00) Mit 1. März 2012 sollen die neuen Datenschutzbestimmungen von Google in Kraft treten, was zu einer Auswertung und Analyse von Nutzerdaten zu Werbezwecken führen würde. Vor allem sehen die neuen Bestimmungen vor, dass persönliche Informationen aus bisher getrennt verwalteten Diensten zusammengeführt werden sollen. Nutzer von Android Smartphones wären mit dem neuen System etwa stets bei Google+ angemeldet, egal ob sie dies wollen oder nicht.
Somit werden sämtliche Informationen eines Nutzers an einer zentralen Stelle gesammelt, wodurch Nutzerprofile erstellt werden können, die vor allem für gezielte Werbemaßnahmen zum Einsatz kommen würden. Zwar betonte der Konzern, dass die Daten nicht nach außen getragen werden würden, Datenschützern reicht dieses Statement aber nicht aus.
Vor kurzem hat sich bereits das Electronic Privacy Information Center (EPIC) gegen Google gestellt und gefordert, dass die Federal Trade Commission (FTC) aktiv wird und zuvor ausgehandelte Auflagen durchsetzt. Wegen Datenschutzmissständen bei Google wurde nämlich eine Vereinbarung zwischen Google und der FTC getroffen, nach der sich Google dazu verpflichtete, umfassende Datenschutzmaßnahmen einzuführen. Diese Datenschutzmaßnahmen wären aber mit der Einführung der neuen Google Richtlinien nicht umgesetzt worden. Daher wurde von EPIC ein Antrag auf einstweilige Verfügung sowie eine formelle Beschwerde gegen die FTC eingereicht. In der Klageschrift heißt es: "Googles Ankündigung, seine Geschäftspraxis zu ändern, wird Werbetreibenden Zugriff auf persönliche Informationen geben, die für sie bisher nicht verfügbar waren". Die FTC habe es verabsäumt, Google von den Änderungen abzuhalten und „bringt damit die Privatsphäre von hunderten Millionen Internetnutzern in Gefahr".
In Europa versucht zudem die Artikel-29-Datenschutzgruppe, das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Kommission, gegen Googles neue Richtlinien vorzugehen und diese zu stoppen.
Auch Stiftung Warentest gibt Kritikern in Europa nun Rückendeckung, indem die Organisation zum Schluss kommt, dass die Datenschutzrichtlinien von Google nach deutschem Recht angreifbar seien. Die Datenschutzerklärung sei alles andere als transparent und enthalte schwammige Formulierungen. Das Wort "möglicherweise" etwa, kommt nicht weniger als 15 Mal vor. Von "gegebenenfalls" ist 10 Mal die Rede. Vor allem im Hinblick auf die Bildung von Nutzerprofilen für Marketingzwecke ist die Formulierung alles andere als konkret. Hierzu heißt es bei Google: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten".
Wegen dieser nicht aussagekräftigen Formulierung ist, so Stiftung Warentest, die Datenschutzerklärung in Deutschland jedenfalls rechtlich angreifbar, da Nutzer nicht eindeutig darüber informiert werden, ob nun mit ihren Daten Profile erstellt werden oder nicht. Angesichts der immer stärkeren Kritik und zunehmenden rechtlichen Schritte gegen die neuen Regelungen kann man gespannt sein, ob Google die Neuerungen tatsächlich schon mit 1.März vornehmen wird.