Samsungs Tablet darf in Holland weiter verkauft werden

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Samsungs Tablet darf in Holland weiter verkauft werden

 

Die Niederlande sind das einzige von 27 EU-Ländern in dem das Galaxy Tab 10.1 weiter verkauft werden darf. Ein Urteil wird nach 2-tägiger Anhörung beider Parteien erst am 15. September ergehen.

 

(11.8.2011, 19:45) In Deutschland hat bekanntlich das Düsseldorfer Landgericht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Apples Antrag auf Verkaufsverbot ohne Anhörung der Gegenseite und offenbar auch ohne weiteres Nachdenken stattgegeben. Damit darf das Galaxy Tab 10.1 von Samsung in 26 EU-Ländern bis auf weiteres nicht verkauft werden.

In den Niederlanden wurde vor einem Gericht gestern und heute die gleiche Causa verhandelt. Allerdings erweitert um einige technische Patente. Da das deutsche Urteil nicht automatisch Gültigkeit in den Niederlanden hat, musste Apple separat klagen. Hier hatte Samsung nun Gelegenheit, seine Gegenargumente vorzulegen.

Das Gericht hat ein Urteil für den 15. September angekündigt und gleichzeitig, dass ein Verkaufsverbot frühestens mit 13. Oktober Gültigkeit haben werde. Allerdings spricht einiges dafür, dass kein Bann ausgesprochen werden wird, da der Richter einige der Argumente von Apple zum Schmunzeln fand.

Der Journalist Andreas Udo de Haes von Webwerld hat aus dem Gerichtssaal getwittert. Hier die wichtigsten Ereignisse in einer kurzen Zusammenfassung.

Am ersten Tag ging es um Patente, die die Parteien gegeneinander ins Treffen führten, heute primär um das Design, auf Grund dessen das Düsseldorfer Landgericht sein Urteil gefällt hatte. In seinem letzten Tweet aus dem Gerichtssaal zeigt sich de Haes noch verwundert, dass Samsungs juristisches Team nicht stärker herausgearbeitet hat, dass Apple die visuellen Beweise manipuliert hat um iPad und Galaxy Tab ähnlicher aussehen zu lassen.

Die Verhandlung scheint jedenfalls recht stürmisch verlaufen zu sein, da der Richter den Anwälten einmal vorgeworfen hat, sich wie Terrier aufzuführen.

Der Kernpunkt der Klage vor dem holländischen Gericht waren jedenfalls drei Patente und nicht die lächerlichen Zeichnungen (siehe) über das Design nach denen das deutsche Gericht den Verkaufsstopp verfügte. Die Patente sind hier, hier und hier zu finden. Bei den Patenten waren die Anwälte von Apple aber zu einem Vergleich bereit. Sie würden die Klage zurückziehen, wenn Samsung seine Klage gegen Apple wegen 4 Patenten ebenfalls zurückziehen würde.

Bei der Frage des Designs präsentierte Samsung mehr als 20 Beispiele von Tablets, die schon vor dem iPad am Markt waren und argumentierten auch, dass die Funktion eine gewisse Form erfordere, die eben nicht patentierbar sei. Apples Rechtsvertreter präsentierten eine Studie nach der 80% der Respondenten das iPad und das Galaxy als gleich angesehen hätten. Der Richter kritisierte aber die Methode der Studie heftig.

Die Anwälte Apples seien auch in ihrer Argumentation ziemlich inkonsistent gewesen, so de Haes. Einmal sei es mehr auf den allgemeinen Eindruck angekommen, nämlich beim Design der Tablets, die beiden Geräte nebeneinander zu legen sei daher gar nicht nötig. Bei den Icons für die einzelnen Funktionen aber komme es auf jedes kleine Detail an. Denn auch hier konnten Samsungs Anwälte belegen, dass es schon vor dem iPhone Geräte mit den gleichen Icons gegeben habe, nämlich zum Beispiel dem LG Prada, das bekanntlich dafür ein Jahr vor dem Erscheinen des iPhone einen Design-Preis auf der CeBit erhalten hatte.

Jedenfalls zeigt der Ablauf des Verfahrens in Holland sehr deutlich wie ungeheuer schlampig, unwissend und sittenwidrig das Landgericht zu Düsseldorf agiert hat. Wenn das nur für Düsseldorf Geltung hätte wäre es wohl nicht so schlimm. Aber dass nun alle EU-Länder außer Holland davon betroffen sind, ist unannehmbar. Der holländische Richter Edger Brinkman erklärte hingegen am Ende des heutigen Tages, dass er sorgfältig darüber nachdenken müsse, ob dieser Fall einen einstweilige Verfügung für einen Vertriebsstopp rechfertige. Deshalb werde das Urteil erst am 15 September ergehen.

Unannehmbar ist auch die Registrierung dieser Designskizzen von Apple durch die europäische Patent- und Urheberrechtsbehörde OHIM. Hier walteten offenbar Schlamperei gepaart mit Unwissen und möglicherweise noch mehr. Wie Samsung in dem Prozess heute feststellte, können die Skizzen auch auf Fotorahmen zutreffen und kennzeichnen in keiner Weise irgendetwas Neues.

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