(10.02.2012, 13:55) Seit die mobilen Datendienste immer intensiver genutzt werden, nehmen auch die Fälle rapide zu, bei denen sich Kunden mit exorbitanten Rechnungen konfrontiert sehen. Grund dafür sind Verträge, die nach einer gewissen monatlichen Obergrenze richtige Wucherpreise für jedes zusätzliche Megabyte an geladenen Daten vorsehen. Dem schiebt der Regulator nun einen Riegel vor.
Im Vorjahr war es in eineigen Fällen in Vorarlberg über Anzeige der Arbeiterkammer sogar zu ERmittlungen wegen des Straftatbestandes des Sachwuchers durch Polizei und Staatsanwaltschaft gekommen. Daraufhin kam es im Herbst zur Ausarbeitung der jetzt erlassenen Verordnung, die aber wie berichtet noch eine Begrenzung auf 50 Euro enthalten hatte.
Heute fand bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTRGmbH) ein „Runder Tisch“ zum Thema Kostenbegrenzungsverordnung bei mobilen Datendiensten statt, der von der RTR-GmbH geleitet wurde und an dem die Vorstände der vier Mobilfunkbetreiber, Vertreter der Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) teilnahmen. Das heutige Meeting gab den Teilnehmern die Möglichkeit, die bereits im Konsultationsverfahren zum Verordnungsentwurf eingebrachten kontroversiellen Meinungen nochmals beim Verordnungsgeber, der RTR-GmbH, vorzubringen und zu diskutieren.
Die RTR-GmbH legt nun folgendes Resultat vor: Ab 1. Mai 2012 gilt bei mobilen Datendiensten eine Kostenbegrenzung von 60 Euro.
„Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro – mit der neuen Verordnung wird das abgestellt, da ab 1. Mai der Konsument durch das Festschreiben von 60 Euro vor der Kostenfalle ‚hohe Telefonrechnung durch Downloads’ geschützt ist“, erklärt Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Ausgangssituation für den Erlass der Verordnung.
Die Kostenbeschränkungsverordnung der RTR-GmbH wird auch für Altverträge anzuwenden sein. Sie tritt ab 1. Mai 2012 in Kraft.