Österreichisches Patentamt: Stellungnahme zu ACTA

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Österreichisches Patentamt: Stellungnahme zu ACTA

 

In einer Aussendung des Patentamts zeigt man sich bereit einen aktiveren Beitrag zum Schutz des geistigen Eigentums beizutragen, auch wenn die Proteste gegen ACTA immer lauter werden.

 

(10. 02. 2012; 16:00) Der ausverhandelte ACTA-Text bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Ratifizierung durch das EU-Parlament als auch durch sämtliche Mitgliedsstaaten.

Innerhalb Österreichs handelt es sich, nach Angaben des Österreichischen Patentamts, um eine Querschnittsmaterie der verschiedenen Ministerien und dem Patentamt. An sich sei man für Marken- und Patentschutz, nicht aber etwa für Urheberrecht verantwortlich.

Der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler, betonte in diesem Zusammenhang: "Das Österreichische Patentamt sieht sich durch diesen Anlassfall in seinen Überlegungen bestärkt, im Rahmen eines Vorschlages zur strukturellen Bereinigung und Zusammenführung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums und seines Schutzes in einer zentralen Stelle, einen Beitrag zur Verwaltungsreform leisten zu wollen. Durch den Abbau von Parallelstrukturen kann künftig ein noch wesentlich effizienterer Beitrag zum Schutz des geisten Eigentums geleistet werden.“

In Österreich sieht man - zumindest auf Beamtenebene - anscheinend trotz des größer werdenden Unmuts und der angekündigten internationalen Demonstrationen keinen Grund ACTA nicht zu ratifizieren. Im Gegenteil: Man fühlt sich in den Ämtern dazu berufen, vehementer gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Auf Anfragen der Zuständigkeit verweist ein Ministerium zum anderen. Das Bundeskanzleramt weist die Verantwortlichkeit zum einen Teil dem Wirtschaftsministerium und andererseits dem Außenministerium zu. Doch auch diese Ministerien fühlen sich nicht zuständig. Lediglich das Justizministerium weiß um seine Aufgabe und gibt an, zu prüfen welche Änderungen in bestehenden Gesetzestexten vorgenommen werden müssten.

Auch Marco Schreuder, Mitglied der Grünen, ist sehr daran interessiert zu erfahren, wer denn nun genau im Land für ACTA zuständig gewesen ist und wo die Ansprechpartner für dieses Abkommen zu finden sind.

Im Rahmen der morgen stattfindenden Proteste, sind allein in Österreich sechs Demonstrationen geplant. Darunter auch in Wien, Graz und Salzburg. Informationen dazu gibt es auch auf der Webseite stopp-acta.at.

 

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Reaktionen auf diesen Artikel



Selberdenker, 16.03.2012
copyright
...wird gerne mit Urheberrecht übersetzt. Im deutschen Sprachraum unterscheidet man im Gegensatz zum angloamerikanischen Sprachraum aber deutlich zwischen Urheberrecht und Verwertungs- oder Veröffentlichungsrecht. ACTA schützt ausschließlich die Verwertungsrechteinhhaber. Die Urheber sind nach wie vor der Verwertungsrechtemafia ausgeliefert und werden mit durchschnittlich 4% der lukrierten Gelder abgespeist. Wenn man die cui-bono Frage stellt, kommt man dahinter, daß die Bilanz zwischen den damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben eindeutig zugunsten der USA und Japan ausfällt - na schon wieder so ein Wunder!
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