Klagewelle gegen Premiumnutzer von Kino.to in Planung

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Klagewelle gegen Premiumnutzer von Kino.to in Planung

 

Nun müssen Millionen User der illegalen Streaming-Plattform Kino.to zittern. In Dresden hat die Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Nutzerdaten gesammelt und bereitet sich auf eine Massenklage wegen Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 

(13.02.2012, 14:00) Zahlreiche Nutzer des illegalen Streaming-Portals Kino.to müssen laut neuesten Medienberichten bald mit dem Schlimmsten rechnen. Ihnen drohen wegen der Nutzung des Raubkopien-Portals nun Strafverfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten. Es werden auch Hausdurchsuchungen befürchtet. Im Februar soll zudem gegen den Nachfolger der Filmplattform Kinox.to rechtlich vorgegangen werden.

Nach einem Medienbericht fanden Ermittler auf den beschlagnahmten PCs der festgenommenen Betreiber der Streaming-Plattform Kino.to Daten von Premium-Nutzern, denen in Folge nun ein Strafverfahen drohen soll. Zwar betonten die Betreiber der Plattform, dass keine Nutzerdaten gespeichert werden würden, dies galt aber offensichtlich nicht für Premium-Nutzer, denen es in Folge an den Kragen gehen könnte.

Premium-Kunden konnten auf der Plattform gegen Bezahlung Filme ohne Werbeschaltungen konsumieren. Die Bezahlung erfolgte dabei über PayPal, wobei es erforderlich war, Kontaktdaten der Kunden zu speichern. Bereits Ende des vergangenen Jahres kam ein Richter des Amtsgerichtes in Leipzig zu dem Schluss, dass das Ansehen illegaler Streams „dem Gudne nach“ einen Verstoß gegen das Uheberrecht darstellt. Dieser Ansicht folgend, bereitet nun die Staatsanwaltschaft in Dresden entsprechende Klageschriften vor.

Die Rechtslage im Hinblick auf den Konsum von Streams illegaler Filme ist alles andere als eindeutig. Es besteht kein juristischer Konsens darüber, ob Streaming gegen das Verbot der unrechtmäßigen Verfielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke verstößt. Allerdings argumentieren Verfechter dieser Ansicht damit, dass das Streamen wegen der verschiedenen Zwischenspeicherungen, die sich dabei ergeben, von diesem Verbot auf jeden Fall umfasst ist.

Sobald also gewisse Inhalte vorübergehend auf den PCs der User gespeichert werden, handelt es sich, dieser Ansicht nach, rechtlich um eine Kopie und damit um eine illegale Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Contents. Somit sei die illegale Nutzung solcher Portale ebenfalls illegal.

Gegner dieser Meinung sprechen sich dafür aus, dass bei solchen Diensten normalerweise keine Kopien vorgenommen werden und somit auch kein Urheberrecht verletzt werden würde. Teile des Films werden zwar in den Arbeitsspeicher des Computers „gepfuffert“. Die Streitfrage besteht aber darin, ob diese „Kopien“ kleinster Teile eines Flmes, die ausschlißelich für die technische Umsetzung des Streamens erforderlich sind, tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts darstellen können.

Da davon ausgegangen wird, dass man den betroffenen Nutzern schnell Geständnisse entlocken möchte, wird ehemaligen Premium-Kunden, im Falle einer polizeilichen Vorladung, geraten, einen Anwalt einzusetzen. Die Behörden müssen neben der Zahlung über PayPal auch nachweisen, dass der illegale Stream auch tatsächlich konsumiert wurde. Hausdurchsuchungen werden dabei ebenfalls befürchtet. Die Entscheidung in dieser Rechtsfrage ist auf jeden Fall richtungsweisend und darf gespannt erwartet werden.

Kino.to wurde im Juni 2011 gesperrt, wobei die Staatsanwaltschaft in Dresden europaweit gegegen das Raubkopien-Portal vorging. In Deutschland wurden über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und etwa 20 Betreiber der Seite angeklagt. In Leipzig wurde ein Administrator zu Weihnachten letzten Jahres zu drei Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt.

 

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