Klage gegen Googles neue Datenschutzrichtlinien

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Klage gegen Googles neue Datenschutzrichtlinien

 
 

Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat eine Klage gegen die Federal Trade Commisson (FTC) eingereicht um gegen Googles neue Privatsphäre-Richtlinien vorzugehen.

 

(09.02.2012, 14:45) Das Electronic Privacy Information Center forderte eine einstweilige Verfügung gegen die neuen Datenschutz-Richtlinien von Google, die am 1. März 2012 in Kraft treten sollen. Gegner ist aber nicht Google selbst, sondern die FTC, die dazu gebracht werden soll, ihre eigenen Anordnungen nun auch gegen den Internet-Giganten durchzusetzen.

 

Am 1. März sollen die neuen Datenschutz-Regeln von Google eingeführt werden, wobei hier Nutzerdaten ausgewertet und persönliche Informationen aus bisher getrennt verwalteten Diensten zusammengeführt werden sollen. Nutzer von Android Smartphones wären mit dem neuen System etwa stets bei Google+ angemeldet, egal ob sie dies wollen oder nicht.

 

In einem Blog wurde von Google Ende Januar bekanntgegeben : „Unsere neue Privacy Politik macht klar, dass wir alle deine Informationen, die du von einem unserer Services nutzt, mit der anderer Dienste kombinieren dürfen, wenn du eingeloggt bist. Kurz gesagt, wir werden dich als einen User behandeln quer über alle unsere Produkte, was eine einfacheres und intuitiveres Google Erlebnis bedeuten wird.“

 

Somit werden sämtliche Informationen eines Nutzers an einer Stelle gesammelt wodurch Nutzerprofile erstellt werden können, die vor allem für gezielte Werbemaßnahmen zum Einsatz kommen würden. Zwar betonte der Konzern, dass die Daten nicht nach außen getragen werden würden, Datenschützern reicht dieses Statement offenbar aber nicht aus.

 

EPIC zufolge verstoßen die neuen Regelungen gegen eine Vereinbarung zwischen Google und der FTC, bei der sich Google dazu verpflichtete, umfassende Datenschutzmaßnahmen einzuführen. Der Verhaltenskodex für Google war eine Konsequenz einer EPIC-Beschwerde über massive Datenschutz-Lücken bei der Einführung des Twitter-Konkurrenten Google „Buzz“. Mit dem Dienst wurden E-Mail-Adressen von Nutzern öffentlich, ohne dass Google hierbei eine Zustimmung bei den Usern eingeholt hat. Auch zur Nutzung bestimmter Buzz-Features wurden Nutzer, welche den Dienst nicht gebrauchen wollten, „gezwungen“, da diese in einigen Google-Diensten integriert waren.

 

Google wurde daher mit einer Vielzahl von Datenschutzauflagen konfrontiert und wurde zudem zu einer Zahlung von 8,5 Millionen Dollar aufgefordert. Die Auflagen forderten von Google in erster Linie auf die Risiken für die Privatsphäre in Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Management neuer und bestehender Produkte und Dienste für Konsumenten einzugehen und die Vertraulichkeit der betroffenen Information zu schützen.

 

Nun fordern die Datenschützer, dass die FTC aktiv wird und die Auflagen durchsetzt. Dazu wurde von EPIC ein Antrag auf einstweilige Verfügung sowie eine formelle Beschwere gegen die FTC eingereicht. In der Klageschrift heißt es: "Googles Ankündigung, seine Geschäftspraxis zu ändern, wird Werbetreibenden Zugriff auf persönliche Informationen geben, die für sie bisher nicht verfügbar waren". Die FTC habe es verabsäumt, Google von den Änderungen abzuhalten und „bringt damit die Privatsphäre von hunderten Millionen Internetnutzern in Gefahr".

 

Ein Sprecher von Google ließ verkünden, dass EPIC mit ihren Anschuldigungen im Hinblick auf die Fakten und das Gesetz falsch liege und der Konzern Privatsphäre durchaus ernst nimmt. Was bisher privat war, soll auch privat bleiben, so das Unternehmen. Weiters heißt es, dass Google den "teuersten und umfassendsten Benachrichtigungsversuch der Unternehmensgeschichte unternommen hat, um sicherzustellen, dass Nutzer viele Möglichkeiten und reichlich Zeit haben, sich über die Änderungen zum Datenschutz zu informieren."

 

EPIC geht nicht zum ersten Mal gegen Google vor. Google Mail wurde bereits im April 2004 von der Datenschutzbehörde als „kriminell“ bezeichnte, da der Dienst gegen Paragraphen 631 des kalifornischen Strafgesetztes verstoße. Das Gesetz verbietet das Abhören vertraulicher Informationen. Auch in diesem Fall lag der Grund für das Abhören der Daten in der Möglichkeit, individuell angepasste Werbung zu schalten. Google schleuste Werbeanzeigen ein, die an den Inhalt der jeweiligen E-Mail angepasst waren.

 

In Europa versucht die Artikel-29-Datenschutzgruppe, das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Kommission, gegen Googles neue Richtlinien vorzugehen und diese zu stoppen.

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