(8.12.2011, 10:35) Dienstag dieser Woche hat IPCom begonnen Abmahnbriefe an zu versenden. Insgesamt hat der Patenttroll rund 100 Händler und Vertriebspartner von HTC angeschrieben und fordert strafbewehrte Unterlassungserklärungen ein. Darunter befinden sich auch die Mobilfunker und Handelsriesen wie der Media-Saturn Konzern.
Wir hatten bereits kurz über die Reaktion berichtet, nun liegt uns aber das gesamte Statement von HTC auf Deutsch vor:
HTC ist am Dienstag (6.12.2011) darüber informiert worden, dass IPCom deutsche Groß- und Einzelhändler angeschrieben und aufgefordert hat, den Verkauf von 3G-Mobiltelefonen von HTC einzustellen. HTC ist erneut bestrebt, den Sachverhalt richtigzustellen:
Das Schreiben an Händler in Deutschland unterstellt, dass zahlreiche HTC Mobiltelefone das so genannte Patent #100a verletzen. Fakt ist, dass HTC vergangene Woche den Einspruch bei dem Patent #100 zurückgezogen hatte. Bei dem Patent #100a handelt es sich um eine abgewandelte Form des Patents #100; IPCom hat keinen Beweis dafür, dass HTC das Patent #100a verletzt hat, es liegt auch keine einstweilige Verfügung vor und soweit es HTC bekannt ist, hat IPCom kein neues Verfahren gegen HTC wegen der Verletzung dieses Patents eingeleitet.
Das Patent #100a wird aktuell in einem Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt behandelt, und es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass es in der Anhörung am 24. April 2012 aufgehoben wird.
Wir heben nochmals unseren Standpunkt hervor, dass sich die originäre einstweilige Verfügung im Falle Patent #100 auf ein einziges, veraltetes Mobiltelefon bezieht, das nicht mehr in Deutschland verkauft wird. HTC’s Position wird gestützt von früheren Urteilen des Berufungsgerichts Karlsruhe in anderen Verfahren gegen IPCom. Wir haben vorsorglich eine alternative Implementierung des Standards im Einsatz, die nicht die Interpretation des #100 durch das Landgericht Mannheim oder eine wie auch immer geartete Interpretation des Patents #100a verletzt.
HTC respektiert die Rechte am geistigen Eigentum Dritter und hat zahlreiche Lizenzabkommen mit Inhabern essentieller Patente geschlossen. Es ist sehr bedauerlich, dass IPCom seine Bereitschaft demonstriert hat, bis ans Äußerte zu gehen, dazu gehört auch das Kontaktieren unserer Kunden, um Forderungen zu stellen, die wir als unverhältnismäßig und ungerechtfertigt erachten. Wir werden weiterhin unsere geschäftlichen Interessen sowie die Interessen unserer Kunden und Partner aufs Schärfste verteidigen.
Die Stellungnahme von IPCom
IPCom fühlt sich nun offenbar bemüßigt Medien direkt anzusprechen und eigene Positionen zu verbreiten. So erhielt auch die TELEKOM PRESSE heute ein E-Mail von einem Sprecher der IPCom, das wir in Auszügen wiedergeben.
Zuerst versucht man richtigzustellen, dass IPCom nicht ein, sondern rund 1.000 Patnete erworben habe, was aber in dem Zusammenhang irrelevant ist, da eben das #100 Patent eingeklagt wurde.
Das Patent sei essenziell und müsse daher benutzt werden, und sei nicht nicht genutzt, wie wir geschrieben haben. Faktum ist, dass das Patent die Priorisierung von Anrufen ermöglicht, was aber in keinem einzigen Mobilfunknetz umgesetzt ist. Essenziell heißt, wenn es macht muss man es so machen, aber es ist keine Verpflichtung enthalten den Standard komplett zu erfüllen. Es gibt kein einziges Netz und kein einziges Handy weltweit, das die Standards wirklich komplett erfüllt. Wir haben mit der HighTech Presse in den 90er Jahren Handys in einem Prüflabor vermessen lassen. Die Bewertung beruhte darauf, wie sehr die Handys die Standards erfüllten. Kein einziges Handy konnte die volle Punktezahl erreichen.
Nokia hat vor dem High Court im UK bewiesen, dass die neueren Geräte eine Umgehungslösung für die Patente von IPCom anwenden. IPCom bestreitet das in dem Mail. In dem Urteil heißt es dagegen wörtlich:
Conclusion
214. The 268 patent is valid and infringed by the A1 and A2 devices. I will grant a declaration of non-infringement on the B-G devices, but I refuse IPCom's request for a declaration.
Und das heißt: Zwei ältere Geräte von Nokia, nämlich die bei Gericht als A1 und A2 registrierten Geräte verletzen das Patent, die bei Gericht unter den Buchstaben B-G registrierten sechs Geräte verletzen das Patent nicht. UK Patent 268 entspricht in Deutschland dem #100. Da ein Gericht (High Court) nach offenbar sehr sorgfältiger Prüfung - das Urteil ist voll mit Technik und sogar Formeln - festgestellt hat, dass man das Patent von IPCom nicht nutzen muss, ist HTCs Aussage es nicht zu nutzen sehr wohl glaubwürdig.
Dieses Urteil ist natürlich für IPCom ziemlich desaströs und deshalb versucht man den Eindruck zu erwecken es sei nicht oder nicht so ergangen.
Wir hatten weiter vermutet, dass IPCom den Foss-Patents Blogger und Lobbyisten Florian Müller für seine Pro-IPCom Beiträge bezahlt. Dazu im Mail: „Das sind harte Unterstellungen, die sie hier als Vermutung tarnen. Fakt ist, es besteht keine Geschäftsbeziehung zwischen Florian Müller und IPCom.“
Die Vorgangsweise von IPCom Medien direkt anzuschreiben ist jedenfalls, gelinde gesagt, ungewöhnlich. Noch dazu wo zumindest einzelne Behauptungen ziemlich einfach zu falsifizieren sind.
( )© Telekom-Presse
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