Jetzt hat Apple ein zugesprochenes Patent, Google ein angemeldetes und ein schwedisches Unternehmen verwendete es bereits 2004 auf einem Smartphone. Manche Richter verbieten Smartphones wegen Apples Patent, andere erklären es für ungültig. Patentes Chaos pur.
(19.2.2012, 21:02) Es herrscht großes Gedränge beim US Patentamt und auch bei dessen europäischen Pendants mit der Erfindung der Entriegelung von Smartphones, auch als „slide-to-unlock“ Funktion bekannt. Im Oktober des Vorjahres sprach das US-Patentamt Apple ein Patent zu, das der Konzern auch genutzt hatte um die Konkurrenz zu klagen. Ein holländischer Richter erklärte bei einer Klage von Apple gegen Samsung im August des Vorjahres das Patent für ungültig, da es gegenüber vorherigen Implementierungen zu wenig Innovation aufweist.
Apple nutzt dieses Patent nun auch in einer Klage gegen Samsung in den USA, und zwar gegen das Galaxy Nexus. Mit dieser Klage greift Apple Google und Android frontal an, da das Nexus als Referenzmodell für Ice Cream Sandwich dient und nur unverändertes Android enthält, wie es von Google entwickelt wurde.
Im Dezember hatte Apple ein Patent für Entsperrung durch Gesichtserkennung eingereicht. Aber auch Google hatte ebenfalls in diesem Zeitraum ein Patent für die Entsperrfunktion eingereicht, das das „slide-to-unlock“, Sprach- sowie Gesichtserkennung umfasst.
Es gibt also offenbar bereits einige zuerkannte und eingereichte Patente für die Entsperrung von Smartphones. Die Frage ist nun, was davon gültig ist und wem es gehört. Da werden die Gerichte rund um die Welt noch ein Weilchen beschäftigt sein und Rechtsanwaltsindustrie darf sich daher auf fette Honorare freuen.
Die Entriegelung durch eine Wischbewegung von links nach rechts ist jedenfalls alles andere als neu. Das war bereits 2004 auf dem Modell N1m der schwedischen Firma Neonode möglich. Wie das funktioniert ist im folgenden Bild gut erkennbar:

Das Video über einen Test des Neonode N1m findet ihr hier.
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© Telekom-Presse
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