In Deutschland werden nun die Methoden des Patentrolls IPCOm immer rauher: Dem Handel wurden Abmahnungen geschickt. Deutschland wird zum Texas Europas.
(7.12.2011, 12:14) Nirgendwo sind leichter einstweilige Verkaufsverbote durchzusetzen als bei den Gerichten in Ost-Texas und in Deutschland. Patanttrolle nutzen das aus und klagen reihum. Und wenn man dann ein Verbot hat, dann geht man gleich gegen den Handel vor. Allerdings wird die derzeitige Handlungsweise von IPCom eher von Verzweiflung diktiert, denn von realen Erfolgsaussichten.
Wie berichtet hatte HTC einen Einspruch in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil aus dem Jahr 2009 zurückgezogen. Das Urteil war wegen eines UMTS-Patents ergangen, das der Münchner Patenttroll IPCom gegen HTC erreicht hatte. HTC gibt an, dass davon nur ein einziges Gerät betroffen war, in der Zwischenzeit das patentierte Verfahren aber nicht mehr benutzt werde.
Um HTC aber Probleme zu machen, hat nun IPCom Anfang dieser Woche ein Abmahnschreiben an die Händlerschaft von HTC versendet. Offenbar nach dem Motto „irgendetwas wird schon hängen bleiben“, versucht man Druck auf HTC auszuüben. Insgesamt hat IPCom rund 100 Händler und Vertriebspartner von HTC angesschrieben und fordert strafbewehrte Unterlassungserklärungen ein. Darunter befinden sich auch die Mobilfunker und Handelsriesen wie der Media-Saturn Konzern. Bei den Mobilfunkern ist originell, dass diese die in dem Patent beschrieben Funktion von UMTS zur Priorisierung von Anrufen gar nie umgesetzt haben, weswegen sie auch in den Smartphones leicht zu umgehen sind.
Das Urteil wurde aber so abgefasst, dass keine Geräte genannt wurden, sondern lediglich festgestellt wurde, dass das Patent gültig sei und Geräte mit dem Verfahren nicht mehr verkauft werden dürfen. Das war im Februar 2009, also vor bald vier Jahren.
In einer gestern veröffentlichten Stellungnahme, schreibt HTC, dass man von dem Brief an die Händler in Kenntnis gesetzt worden sei. Die darin enthaltene Behauptung, dass eine Reihe von HTC Smartphones das Patent der IPCom verletze, sei einfach falsch.
Aber das Verhalten der deutschen Patenttrolle ist nicht das einzige, das im deutschen Rechtssystem für Kopfschütteln sorgt. Heise berichtet heute, dass eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei namens Urmann + Collegen (U+C) zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen versteigert. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1.286,80 Euro ergeben soll.
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