(Wien, 30.1.2009) Laut Arge Daten kündigte Staatssekretär Ostermayer an, dass Videoüberwachung in Zukunft einfacher werden sollte, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen sei, die flächendeckende Verkehrsüberwachung inklusive Radarauswertung und verbesserter Section Control und die Onlinedurchsuchung privater Computer endlich realisiert werden sollen. Man müsse, so sein Resümee laut Arge Daten, für Sicherheit halt Privatsphäre opfern.
Ministerialrat Wögerbauer, Vorsitzender des Datenschutzrates von der ÖVP, forderte, dass Grundrechte und Bürgerfreiheiten zugunsten einer sparsamen Verwaltung ("Verwaltungsökonomie") eingeschränkt werden sollten.
"Hunderttausende Datenverarbeiter arbeiten derzeit in Österreich ohne Genehmigung", beklagte Frau MR Kotschy, Mitglied der Datenschutzkommission. Statt die unkontrollierten Überwacher an die Kandare zu nehmen, so ihr Schluss, sollte der jetzige Zustand durch ein neues Datenschutzgesetz legalisiert werden.
Sie ging auch auf das erfreuliche OGH-Urteil gegen die Wirtschaftsauskunftsdienste ein. In Zukunft müssen Auskunftsdienste wie KSV1870 oder Deltavista Geschädigte aus ihren öffentlichen Listen streichen. Das, so die "Datenschützerin", werde man nicht hinnehmen, diese´Löschungsmöglichkeit müsse per Gesetz abgestellt werden.
Schaar warnte vor Rundumüberwachung
Gewohnt kritische Worte fand der deutsche Datenschützer Schaar, er bezeichnete die in den letzten Jahren geschaffenen Überwachungsgesetze mehr als politisch motiviert, als sachlich´begründet.
Ausdrücklich befürwortete er die EU-Initiative ePrivacy, nach der in Zukunft Betroffene bei Datenverlust oder Datenmissbrauch informiert werden müssen. Eine Bloßstellung leichtsinniger Datenverarbeiter, die sie wohl in Zukunft vorsichtiger werden lässt.
Schaar kündigte an, dass in Deutschland ein Auditverfahren datenschutzfreundliche Lösungen auszeichnen wird, etwas, was in Österreich von ÖVP-Vertretern vehement abgelehnt wird. Weiters sollen Adressenverlage in Zukunft Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen verwenden dürfen (Opt-In), statt der bisherigen Opt-Out-Lösung, wie sie in Österreich gilt.
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