Berufung der Pirate-Bay Gründer abgewiesen

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Berufung der Pirate-Bay Gründer abgewiesen

 
 

Der Oberste Gerichtshof in Schweden hat die Berufung der Pirate-Bay Gründer abgelehnt. Im November 2010 wurden den ehemaligen Betreibern des BitTorrent-Trackers Haft- und Geldstrafen verhängt, die nun rechtskräftig sind.

 

(02.02.2012, 10:15) The Pirate Bay ist ein BitTorrent-Indexer und –Tracker, der von der schwedischen Piratenpartei angeboten wird. Die Gründer Frederik Neij, Peter Sunde und Carl Lundström wurden im April 2009 wegen Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen. Die Musik- und Filmindustrie warf den drei Betreibern vor, mit ihrer Tauschbörse zur Verletzung von Urheberrechten beizutragen.

 

In den Augen der Betreiber war Filesharing keine illegale Aktivität und man verteidigte sich mit der Aussage: "Torrents sind nicht illegaler als Links". Das schwedische Gericht sah dies allerdings anders und verurteilte die Angeklagten zu je einem Jahr Haft und 30 Millionen schwedische Kronen (umgerechnet 3,4 Millionen Euro) Schadensersatz. Konkret ging es in der Klage um 33 kopiergeschützte Dateien, die über den Torrent-Tracker verteilt worden sind.

 

Die Beschuldigten legten Berufung ein und konnten in zweiter Instanz im November 2010 ihre Haftstrafen tatsächlich deutlich senken. Neij erhielt zehn Monate, Sunde acht Monate und Lundström vier Monate. Allerdings wurde die Geldstrafe auf 46 Millionen schwedische Kronen (umgerechnet 5,2 Millionen Euro) erhöht. Gegen dieses Urteil wurde wieder Berufung beim Obersten Gerichtshof in Schweden eingelegt, welche nun aber abgewiesen wurde. Damit sind die verhängten Strafen nun rechtskräftig.

 

Die Abweisung der Berufung durch den Obersten schwedischen Gerichtshof ist für Sunde, so schreibt er in einem Blog, nicht überraschend. Er spricht von einem Kampf, zu dem er mehr beitragen hätte können und zu dem er mehr beitragen möchte. Zudem sei er "unwahrscheinlich stolz auf das, was er getan hat und würde sein Verhalten niemals ändern." Zudem kritisierte er Schweden, wobei er der Ansicht ist, dass das Land nicht erkennt, dass The Pirate Bay die wichtigste Bewegung für Meinungsfreiheit und ein Medium gegen Korruption und Zensur sei.

 

Lundströms Anwalt nannte das Gerichtsurteil "absurd" und verurteilte das Gericht und dessen Desinteresse daran, die rechtlichen Eigenheiten in einem so hoch beachteten Fall genau zu analysieren.

 

Mit den neuen Gesetzesentwürfen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) ist das Thema Netzpiraterie aktueller als je zuvor. Rechteinhaber befürworten das Gesetz und argumentieren damit, dass die Bekämpfung der Online-Piraterie Jobs zurückbringen kann. Gegner sehen darin einen enormen Eingriff in die Freiheit des Internets und die Gefahr, dass auch legitime Webseiten gesperrt werden können.

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