Apple vs Samsung: US-Richterin schmettert Klage gegen Galaxy Geräte ab

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Apple vs Samsung: US-Richterin schmettert Klage gegen Galaxy Geräte ab

 
 

Apple hatte auch in den USA mit Design Patenten geklagt. Anders als in Deutschland lehnte aber die Bundesrichterin in San Francisco das von Apple beantragte Verbot ab. In den Dokumenten tauchten auch völlig absurde Designvorschläge von Apple auf – der Galaxy Ziegelstein.

 

(03.12.2011, 11:26) Nach der Verhandlung am 13. Oktober vor dem Bundesgericht für Nordkalifornien machte nun Richterin Lucy Koh (Bild links) gestern ihre Entscheidung bekannt: Apples Antrag auf einstweilige Verfügung und Verkaufsverbot gegen die Galaxy Smartphones und Tablets wurde abgelehnt. Ein ordentliches Verfahren ist jedoch ebenfalls eingeleitet und wird erstmals am 30. Juli 2012 verhandelt.

Apple machte insgesamt drei Design Patente geltend, sowie ein Patent über das Scrollen von Listen. Verboten werden sollten das Galaxy S, das Galaxy S2 sowie das Galaxy Tab 10.1. Das Gericht entschied gegen Apple auf mehreren Ebenen. Die Design Patente wurden als wahrscheinlich ungültig angesehen und Apple konnte nicht klarlegen, dass durch die Fortsetzung der Verkäufe ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe.

Klarerweise wird das nicht das Ende der Auseinandersetzungen bedeuten, dafür steht zu viel auf dem Spiel. Aber es sieht nun so aus, als würden die Klagen auf dem normalen Rechtsweg ausjudiziert und Schnellschüsse sind nicht mehr zu erwarten. Mit Ausnahme von Deutschland vielleicht, wo die Gerichte mit Verboten ja bisher extrem schnell bei der Hand waren. Außerdem wurde die Werthaltigkeit der Design Patente damit stark in Zweifel gezogen. Denn Samsung konnte viel prior art, also ältere Geräte mit sehr ähnlichen Designs zeigen und außerdem nachweisen, dass einfach sehr viele Elemente durch Funktion und technische Möglichkeiten bestimmt werden.

Aber es gibt auch noch eine skurrile Seite des Prozesses. Um die Gültigkeit eines Design Patentes nachzuweisen, muss ein Kläger auch zeigen, dass einerseits das Design nicht durch technische und funktionelle Zwänge vorgegeben ist und andererseits andere Möglichkeiten gegeben sind. The Verge hat in den Gerichtsdokumenten einige Vorschläge entdeckt, die nur mehr als skurril zu bezeichnen sind:

-      eine Form, die nicht rechteckig ist, oder keine abgerundeten Ecken hat

-      Vorderseite, die nicht schwarz ist

-      Bildschirm, der nicht in der Mitte angebracht, sondern seitlich versetzt ist

-      keine horizontalen Speaker

-      kein Rand an der Vorderseite

-      dickere Abmessungen (das Tab 10.1 ist dünner als das iPad 2).

Zusammenfassend als Designs, die möglichst hässlich und unfunktionell sind. Gegen den Galaxy Ziegelstein würde also Apple keine Klage erheben.

 

Nebeneinader gestellt sieht man, dass die Geräte doch recht unterscheidliche GGrößen und Frontansichten haben. Das S II ist deutlich schlanker als das S und noch erheblich dünner als das iPhone.

[Update 18:45] Mittlerweile gibt es auch ein offizielles Statement von Samsung. Darin wird das Urteil begrüßt und darauf hingewiesen, dass die Anschuldigungen von Apple substanzlos seien. Das Gericht habe anerkannt, dass Samsung die Rechtmäßigkeit der Design Patente grundlegend in Frage stellen konnte. Samsung gibt sich überzeugt, bei dem regulären Prozess im nächsten Jahr die Eigenständigkeit von Samsungs Geräten weiter nachweisen zu können.

Von Apple ist trotz Anfragen noch kein Statement bekannt geworden.

Allerdings bemüht sich in der Zwischenzeit der Lobbyist Florian Müller offenbar im Auftrag von Apple in seinem Blog Foss-Patents hektisch die Bedeutung des Urteils herabzumachen. Alles was in dem Urteil positiv für Samsung ist, versucht er als vorläufig herunterzuspielen. Weiter stellt er es so dar, als habe das Gericht bereits Entscheidungen über die Gültigkeit von einem Design Patent für das iPhone getroffen. Dem ist allerdings nicht so, denn die Richterin brauchte nur zu untersuchen, ob eines der Argumente stichhaltig genug sei um auch in einem vollen Verfahren ein Verbot zu gewährleisten. Weitere Erkenntnisse waren in diesem Verfahren nicht zu treffen. Mit den Zweifeln, die das Gericht hatte, war der Antrag von Apple abzuweisen. Gleiches gilt für ein Softwarepatent, dessen Auswirkung ohnehin nur ganz geringfügig ist und bei dem es auch mehr als fraglich ist, ob es in einem vollen Verfahren halten wird.

Und natürlich hat die Richterin den Markt im Gegensatz zu Müller nicht verstanden, darum seien klarerweise auch ein Teil ihrer Begründungen falsch.

Jedenfalls ist an Müllers eher verzweifelten Tweets und Blog-Aktivitäten abzulesen, dass die Sache für Apple offenbar einmal von der Imagewirkung stark negativ ist. Andererseits werden offenbar die Aussichten für das reguläre Verfahren als nicht sehr positiv bewertet, so dass eine Lobbying Kampagne dafür ebenfalls als notwendig erachtet wird. Dafür ist Apple offenbar bereit weiter Geld auszugeben.

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