Beim Gerichtsverfahren in Australien geht das Gericht im Gegensatz zu dem in Deutschland sorgfältig vor und verlangt einen Beweis für Nachteile von Apple durch das Galaxy Tab 10.1 von Samsung.
(6.9.2011, 22:40) Das australische Gericht hängt offenbar der Theorie an, dass Leute, die ein iPad kaufen, kein Tablet von Samsung erwerben würden. Und umgekehrt, dass jemand, der kein iPad kauft es auch dann nicht erwerben würde, wenn es nichts anders als das von Apple gäbe. Eine nicht unplausible Annahme.
Im Gegensatz dazu verfährt das Landgericht zu Düsseldorf so, dass es einfach jedem Antrag von Apple gedankenlos stattgibt. Ein Voreingenommenheit des deutschen Gerichts für Apple muss wohl angenommen werden.
Jedenfalls, das australische Gericht zeigt, wie sorgfältig und unvoreingenommen vorgegangen werden sollte. Ein Verbot eines Konkurrenzproduktes bei Rechtsverletzungen ist nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch ein anderes Produkt geschädigt wird. Also, wenn der Verkauf des Galaxy Tab den des iPad beeinträchtigt, sit ein Verbot des Tab gerechtfertigt. So die Gesetzeslage und das Gericht in Down under.
Daraus folgt, dass Apple diese Beeinträchtigung nachzuweisen hat. Deshalb hat die Bundesrichterin Annabelle Bennett Apple beauftragt die Verkaufszahlen aus den USA und Großbritannien dem Gericht vorzulegen.
Tut Apple das nicht, wird die Klage abgewiesen. Geht für Apple kein Nachteil im Verkauf aus den Zahlen hervor, wird die Klage ebenfalls abgewiesen. Kann Apple aus den Verkaufszahlen einen Nachteil nachweisen, so wird das Gericht prüfen ob wirklich Patentverletzungen durch Samsung vorliegen.
Hier gibt es wohl einen himmelhohen Unterschied zwischen einem sorgfältigem Gerichtsverfahren und den Hüftschüssen des Landgerichtes zu Düsseldorf.
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© Telekom-Presse
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Reaktionen auf diesen Artikel
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Wiener, 07.09.2011
Leider ist Düsseldorf symptomatisch...
...für viele europäische Justizbehörden. Uncle Sam verlangt, wir sagen ja und Amen. Ein Europa der Bürger sieht anders aus.
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